Könnten der Umbau des Knotens und die dazugehörigen Gleisbauarbeiten nicht im Sommer 2013 durchgeführt werden, müsse der gesamte Umbau des Knotens um ein Jahr – in den Sommer 2014 – verschoben werden. Dies würde hohe Entschädigungszahlungen für den schon bestellten Busersatz, S.___ AG und die Bauunternehmer zur Folge haben. Das Tiefbauamt rechnet mit einer Vermögenseinbusse von einer Million Franken, wenn das Gesuch um vorzeitige Besitzeinweisung abgewiesen werde. Findet der Baubeginn nicht vor dem Jahr 2014 statt, bestehe zudem die Gefahr, dass der Bundesbeitrag, welcher im Rahmen des Agglomerationsprogramms gewährt wurde, gekürzt werde.