Auch am Augenschein konnte sich das Gericht davon überzeugen, dass die Verkehrsbelastung der Strasse erheblich ist. Nach Angaben des Tiefbauamtes werde in den Sommerferien die geringste Verkehrsbelastung gemessen. Der Gesuchsteller ist deshalb der Ansicht, dass die Umgestaltung des Knotens in den Sommerferien und somit in der Zeit der Tramsperrung erfolgen sollte, damit in dieser Zeitperiode die Hauptarbeiten für den kompletten Kreisel erfolgen könnten. Alle notwendigen Vorarbeiten müssten bis zum -6-