L. Anlässlich der heutigen mit einem Augenschein verbundenen Hauptverhandlung haltet der Gesuchsgegner 1 an seinen Begehren und seiner Begründung fest. Auf die weiteren Ausführungen des Gesuchsgegners 1 wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen eingegangen. Der Gesuchsgegner 2 blieb dem heutigen Augenschein und der anschliessenden Verhandlung fern. -4- Das Enteignungsgericht zieht in Erwägung: 1.