(…) Die Einwohnergemeinde B. verfügte am 11. Januar 2012 die definitiven Anwenderbeiträge und Landerwerbsgutschriften gemäss der definitiven Beitragstabelle vom 14. Dezember 2011. A. wurde in dieser definitiven Beitragstabelle eine Gutschrift für die Landabtretung in der Höhe von Fr. 1'575.00 zugesprochen. Die Beiträge für Strasse, Wasser und Kanalisation belaufen sich in Anwendung von § 18 und § 30 des Strassenreglements vom 20. November 1995 der Einwohnergemeinde B. (SR) in der Beitragsverfügung vom 11. Januar 2012 auf Fr. 0.00, sind jedoch in der Tabelle in der Höhe von insgesamt Fr. 58'453.80 aufgeführt.