Urteil des Steuer- und Enteignungsgerichts des Kantons Basel-Landschaft 12-09 Landabzug im Rahmen einer Baulandumlegung / Ermittlung der Entschädigung für Landabtretung / Beurteilung von Bauerwartungsland Der Landabzug im Rahmen einer Baulandumlegung stellt keine Enteignung dar und ist grundsätzlich nicht zu entschädigen. (E. 1.1) Nach § 97 Abs. 2 Satz 1 EntG sind Entschädigungsansprüche ohne vorausgegangenes Enteignungsverfahren innert einer Frist von sechs Monaten, von der endgültigen Inanspruchnahme an gerechnet, beim Enteignungsgericht klageweise geltend zu machen.