5.5.2 Sowohl die Beigeladene 1 wie auch die Beigeladene 2 ziehen die vom Kläger eingereichten Unterlagen zur Höhe der Umsatzeinbusse in Zweifel und weisen darauf hin, dass den Kläger auf Anfang 2006 eine erhebliche Mietzinserhöhung traf, welche den Aufwand des Betriebs erhöhte. Die Beigeladene 2 bringt vor, dass die eingereichten Unterlagen den behaupteten Schaden nicht hinreichend zu beweisen vermögen. Anlässlich der heutigen Hauptverhandlung bestreitet die Beigeladene 1 ausserdem die vom Kläger nachträglich eingereichten Erfolgsrechnungen und Umsatzzahlen. Bei einer allfälligen Umsatzeinbusse von wenigen Prozenten könne noch nicht von einer erheblichen Schädigung ausgegangen werden.