Ebenfalls als nachvollziehbar befand das Gericht, dass sich die Kunden aufgrund der erschwerten Zugänglichkeit zu den Parkplätzen der Liegenschaft und den längeren Wartezeiten während der Bauzeit an der W. strasse anderweitig versorgt hätten und als Kundschaft zumindest teilweise ausgefallen seien. Es wurde festgestellt, dass der Kausalzusammenhang zwischen den Bauarbeiten und dem Umsatzrückgang im Jahr 2006 hinreichend nachgewiesen und die erforderliche Intensität erstellt sei. 5.5.2