Die Beigeladenen haben sich auch zu dieser Frage vernehmen lassen. 5.5.1. Das Enteignungsgericht verglich in seiner ersten Beurteilung vom 2. Juni 2008 die durchschnittlichen Tageseinnahmen des betroffenen Cafés der Jahre 2002 bis 2005 mit denjenigen des Jahres 2006 und stellte fest, dass der erhebliche Rückgang der Tageseinnahmen von rund einem Drittel im Jahr 2006 die in der Vergangenheit üblichen Schwankungen übertraf und folglich nicht alleine auf diese zurückzuführen sei.