In einer ersten Etappe sei lediglich im oberen Bereich der W. strasse in Richtung Z. Gasse gearbeitet worden. Erst in einer zweiten Etappe sei der untere Teil der W. strasse, an dem die Gästeparkplätze lagen, betroffen gewesen. Im unmittelbaren Bereich der Zufahrt zu den Gästeparkplätzen des Klägers hätten die Arbeiten vom 19. September 2006 bis Ende November 2006 gedauert. Die für die Zufahrt kritische Zeitspanne habe allenfalls zweieinhalb bis maximal vier Monate gedauert. Die Behauptung des Klägers, die zur Verfügung gestellten Parkplätze seien von Baumaschinen besetzt gewesen, wird von der Beigeladenen 1 bestritten.