Die seitens der Beklagten zur Verfügung gestellten Parkplätze seien nach den Erkenntnissen des Gerichts phasenweise ebenfalls durch Baumaschinen und ähnliches versperrt gewesen und hätten deshalb die erschwerte Zugänglichkeit nicht zu kompensieren vermocht. Insgesamt stellte das Gericht eine erhebliche Erschwerung der Zufahrt zu den Parkplätzen des "Café D. " in der Zeit vom 7. Juni 2006 bis zum 1. Dezember 2006, während einer Dauer von knapp sechs Monaten, fest. 5.4.2. Die Beigeladene 1 bringt vor, dass die Arbeiten an der W. strasse etappiert vorgenommen worden seien. In einer ersten Etappe sei lediglich im oberen Bereich der W. strasse in Richtung Z. Gasse gearbeitet worden.