Bezüglich der Intensität der Immissionen ist darauf abzustellen, ob eine Umsatzeinbusse vorliegt, die nachweisbar auf die Bauarbeiten zurückzuführen ist. Zur Prüfung dieser Frage sind unter anderem die Abschlüsse der Vorjahre heranzuziehen und es ist die Anfälligkeit des betreffenden Gewerbes auf äussere Einflüsse abzuklären. Stellt sich heraus, dass sich der Umsatzrückgang mit dem Verlauf der Bauarbeiten deckt, so ist der Nachweis der Übermässigkeit der Immissionen als erbracht zu erachten (vgl. Wagner Pfeifer/Gebhardt, a.a.O., S. 23).