5. Der Kläger machte im Rahmen des ersten Verfahrens geltend, durch die Bauarbeiten im Bereich der W. strasse sei der Zugang zu seinem Café zeitweise massiv erschwert gewesen und er sei dadurch übermässigen Immissionen ausgesetzt gewesen. Dies hätte zu einem Rückgang der Kundenfrequenz und zu einem beträchtlichen Umsatzrückgang geführt. Obschon sich auch der Betriebsaufwand reduziert hätte, sei durch die Immissionen aus den Bauarbeiten ein adäquat kausal verursachter Schaden in erheblicher Höhe entstanden. Nach der Rückweisung teilte der Kläger mit, dass er das aufgehobene Urteil vom 2. Juni 2008 akzeptiere und dieses vollumfänglich zu bestätigen sei.