Dafür spricht im Übrigen auch, dass die Forderung in der Buchhaltung der GmbH nicht aufgeführt wird. Träger des nachbarrechtlichen Abwehrrechts und sämtlichen daraus entstehenden Forderungen ist nach dem Ausgeführten der Kläger. Die Klagbefugnis ist folglich zu bejahen. 4.4 Die Beklagte trägt als Eigentümerin der Strassenparzelle Nr. 595 des Grundbuchs Binningen, von der die behaupteten Immissionen ausgegangen sind, die nachbarrechtliche Verantwortlichkeit im Sinne von Art. 684 ZGB und ist somit passivlegitimiert.