Das Geschäft des Inhabers eines Einzelunternehmens ist kein von diesem getrenntes Rechtssubjekt, sondern ein Vermögensbestandteil desselben. Die Firma des Einzelunternehmens ist folglich lediglich die Bezeichnung eines bestimmten Vermögensbestandteils des Inhabers (Martina Altenpohl, in: Honsell/Vogt/Watter (Hrsg.), Basler Kommentar zum Obligationenrecht II, 3. Auflage, Basel 2008, Rn. 1 zu Art. 945). Das Einzelunternehmen selbst ist nicht rechtsfähig. Das Vermögen des Einzelunternehmers als natürliche Person kann vom Unternehmensvermögen privatrechtlich nicht unterschieden werden (Arthur Meier-Hayoz/Peter Forstmoser, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 10. Auflage, Bern 2007, S. 755 ff.).