Die Mietverträge wurden unter seinem Namen abgeschlossen. Der Kläger ist folglich als Mieter der betroffenen Liegenschaft grundsätzlich aktivlegitimiert. Dass der Betrieb des Cafés in der vom Kläger gemieteten Liegenschaft im vorliegend massgeblichen Zeitraum im Jahre 2006 vom Einzelunternehmen "Café D. A. " geführt wurde, vermag daran nichts zu ändern. Das Geschäft des Inhabers eines Einzelunternehmens ist kein von diesem getrenntes Rechtssubjekt, sondern ein Vermögensbestandteil desselben.