Die Anträge der Beklagten, der Beigeladenen 1 und der Beigeladenen 2 auf Sicherstellung ihrer mutmasslichen, ausserordentlichen Prozesskosten werden unter Hinweis auf die fehlende gesetzliche Regelung abgewiesen. Anlässlich der heutigen mit einem Augenschein verbundenen Hauptverhandlung werden K. , F. , E. , I. , J. , L. , M. und N. als Auskunftspersonen respektive Zeugen befragt. Der vorgeladene G. war aus gesundheitlichen Gründen an der Teilnahme an der Hauptverhandlung verhindert. Auf seine Befragung wurde mit Einverständnis der Parteien verzichtet. Die Parteien halten an ihren Anträgen und Ausführungen grundsätzlich fest.