Die Befragung von K. , Buchhalter der D. GmbH, F. , ehemaliger Polier des Bauunternehmens O. , G. , Angestellter des Ingenieurbüros H. AG, E. , Gemeindeverwalter der Einwohnergemeinde Binningen, I. , Abteilungsleiter der B. AG, J. , Bauleiter der B. AG, L. , Projektleiter Versorgungsleitungen der C. , M. , Leiter Projektierung der C. , und N. , Vermieter der betroffenen Liegenschaft, als Auskunftspersonen respektive Zeugen wird angeordnet. Die Anträge der Beklagten, der Beigeladenen 1 und der Beigeladenen 2 auf Sicherstellung ihrer mutmasslichen, ausserordentlichen Prozesskosten werden unter Hinweis auf die fehlende gesetzliche Regelung abgewiesen.