Die Beklagte wiederholt ihren Antrag auf Sicherstellung ihrer Parteikosten und beantragt des Weiteren die Sicherstellung der mutmasslichen, ausserordentlichen Prozesskosten der Beigeladenen 1 und 2. Der Kläger informierte das Gericht mit Eingabe vom 20. Januar 2011, dass die seitens des Gerichts angeforderten Unterlagen, namentlich der Übernahmevertrag sowie weitere Unterlagen betreffend den Geschäftsübergang des Einzelunternehmens "Café D. A. " auf die D. GmbH nicht erhältlich gemacht werden konnten respektive nicht existierten. Mit Präsidialverfügung vom 26. Januar 2011 wurde der Schriftenwechsel geschlossen und der Fall wurde der Kammer zur Beurteilung überwiesen.