Die Beklagte beantragt im Übrigen, die Klagpartei sei zu verpflichten, die mutmasslichen, ausserordentlichen Prozesskosten der Beklagten sicherzustellen. Mit Präsidialverfügung vom 21. Juni 2010 wurde die auf den 24. Juni 2010 angesetzte Hauptverhandlung abgeboten und das Verfahren wurde sistiert. In seiner Eingabe vom 13. September 2010 begehrt der Kläger die Fortsetzung des sistierten Verfahrens und die Ansetzung einer Hauptverhandlung. Zur Begründung wird ausgeführt, dass als Kläger im vorliegenden Verfahren A. als Mieter der betroffenen Liegenschaft auftritt.