Mit Eingaben vom 30. April 2010, 31. Mai 2010 und 14. Juni 2010 reichte der Kläger die ergänzend angeforderten Unterlagen ein. Mit Eingabe vom 18. Juni 2010 beantragt die Beklagte, das Verfahren sei mangels Prozessfähigkeit des Klägers abzuschreiben, eventualiter sei die Hauptverhandlung auszusetzen, bis über die Frage des allfälligen Eintritts der Konkursmasse der D. GmbH in den Prozess entschieden ist. Die Beklagte beantragt im Übrigen, die Klagpartei sei zu verpflichten, die mutmasslichen, ausserordentlichen Prozesskosten der Beklagten sicherzustellen.