Ausserdem wird die Befragung von F. , G. , I. , J. und K. als Zeugen respektive Auskunftspersonen beantragt. Mit Eingabe vom 31. August 2009 nahm die Beigeladene 2 Stellung und stellt den Antrag, die Klage sei unter o/e Kostenfolge abzuweisen und es sei ihr eine Umtriebsentschädigung zuzusprechen. Ferner beantragt die Beigeladene 2 die Befragung von L. , M. , E. , G. und K. als Auskunftspersonen.