Zur Begründung führte der Kläger in seiner ergänzenden Eingabe vom 31. August 2007 im Wesentlichen aus, dass mit den mehr als 14 Monate dauernden Bauarbeiten am X. platz und an der W. strasse übermässige Immissionen für sein Café verbunden gewesen seien. So sei der Zugang zum Café während der Bauzeit massiv erschwert gewesen und es seien ihm dadurch Umsatzeinbussen respektive ein Schaden im geltend gemachten Umfang erwachsen. In ihrer Stellungnahme vom 14. November 2007 stellte die Beklagte den Antrag, die Klage sei unter o/e Kostenfolge abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.