Am 30. Mai 2007 erhob A. , vertreten durch Dr. Christian von Wartburg, Advokat in Binningen, beim Steuer- und Enteignungsgericht, Abteilung Enteignungsgericht, (nachfolgend Enteignungsgericht) Klage gegen die Einwohnergemeinde Binningen betreffend Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche. Er stellte das Begehren, ihm sei für die Unterdrückung seines aus dem Mietverhältnis hervorgehenden nachbarrechtlichen Abwehranspruches eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 95'785.00 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 1. Dezember 2006 zuzusprechen, alles unter o/e Kostenfolge.