In einem weiteren Schreiben vom 8. September 2006 informierte die Gemeinde die Anwohnerinnen und Anwohner, dass die Bergspur der W. strasse voraussichtlich bis Anfang November 2006 gesperrt werde. In der Folge wurde am 7. Juni 2006 die Bauphase 4 in Angriff genommen und die bergwärts führende Spur der W. strasse gesperrt. Auf Wunsch von A. wurde die Bergspur während eines Monats vom Kreisel bis zur Liegenschaft W. strasse 2 geöffnet, um die Unannehmlichkeiten der Bauarbeiten für den Kläger zu schmälern. A. widerrief diese Sonderregelung jedoch nach einem Monat als nutzlose Vorkehr. Ab dem 1. Dezember 2006 war die W. strasse wieder vollständig in beide Richtungen für den Verkehr befahrbar.