Aus dem Sachverhalt: Mit Schreiben vom 17. Juni 2005 informierte die Gemeinde Binningen die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner – so auch A. , der zum damaligen Zeitpunkt Mieter in der Liegenschaft W. strasse 2 in Binningen und Inhaber des "Café D. " war – über den Beginn der Bauarbeiten betreffend die Erneuerung der Werkleitungen im Bereich X. platz. Am 30. Mai 2006 informierte die Gemeinde die Anwohnerinnen und Anwohner, dass sich die Bauarbeiten an der W. strasse durch eine Einsprache beim Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, (nachfolgend Kantonsgericht) verzögert hätten, nun jedoch in Angriff genommen werden könnten.