3.7 Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Klägerin zur Geltendmachung der Entschädigungsforderung aus materieller Enteignung in Bezug auf die mögliche Wertverminderung der betroffenen Grundstücke nicht sachlegitimiert ist. (…) Die Klage ist deshalb in Bezug auf die Entschädigung einer allfälligen Wertverminderung der betroffenen Grundstücke abzuweisen. Entscheid Nr. 600 06 182 vom 2. Dezember 2010