Grösse und Lage der Parzelle X. lassen eine vielseitige Überbauung zu. Unter Berücksichtigung der Quartiersituation und der Parzellenstruktur kann die klägerische Parzelle auch nicht als prädestiniert für ein eigentliches Villenobjekt bezeichnet werden, bei dem die Ausnutzung und die Rendite keine überragende Rolle spielt. Im vorliegenden Fall ist - wie dargelegt - davon auszugehen, dass bei den geltenden hohen Baulandpreisen im betreffenden Quartier der Wert der Parzelle vorwiegend durch die mögliche bauliche Ausnutzung bestimmt wird. Durch die Nutzungsumlagerung wird die bauliche Ausnutzung - trotz dem Landverlust im Umfang von rund 60 m 2 - nicht beeinträchtigt.