Je nach Betrachtungsweise, die man der Wertermittlung von Land vor der Baulinie zu Grunde legt, können verschiedene Resultate entstehen. Die Wahl der richtigen Lösung muss aus den allgemeinen Grundsätzen des Enteignungsrechts gefunden werden, wobei vor allem zwei Prinzipien zu beachten sind: Zum einen hat die Enteignungsentschädigung nur die tatsächliche Vermögenseinbusse zu ersetzen und darf die Enteigneten nicht bereichern. Zum andern hängt der Wert eines Grundstücks von seinen Nutzungsmöglichkeiten ab. Je lukrativer ein Grundstück genutzt werden kann, desto höher ist sein Wert. Umgekehrt verringert sich der Wert eines Grundstücks, je stärker die Nutzungsmöglichkeiten beschränkt sind.