W2 ergibt für die Jahre 1999 - 2003 (für das Jahr 2004 sind bis zum Urteilszeitpunkt keine Verkäufe in der Zone W2 dokumentiert) einen durchschnittlichen Landpreis von rund Fr. 725.--/m 2 , wobei im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nur Parzellen einbezogen worden sind, die als mit dem Schätzungsobjekt gleichwertig eingestuft werden. (…) Angesichts der Tatsache, dass das Erfordernis der Vergleichbarkeit nicht Identität mit dem Schätzungsobjekt voraussetzt, sondern lediglich ähnliche Beschaffenheit, dürfen auch Vergleichsobjekte herangezogen werden, die vom Schätzungsobjekt weiter entfernt liegen, sofern es sich um vergleichbare Parzellen handelt.