Stellt man die durch die Statistik ausgewiesenen Landpreisverhältnisse, die für eine Gemeinde oder einen Teil davon ermittelt worden sind, vergleichbaren Objekten gegenüber, so führt dies zu einem Verkehrswertresultat, das dem wirtschaftlichen Wert des Enteignungsobjekts weitgehend entspricht. Nur, wenn überhaupt keine Vergleichspreise vorhanden sind, dürfen sich die Schätzungsbehörden auf die ausschliessliche Anwendung von Methoden beschränken, die - wie die Lageklassenmethode oder die Methode der Rückwärtsrechnung - auf blosse Hypothesen abstellen, auf heute nicht mehr vollständig geltenden Rentabilitätsüberlegungen beruhen und bei denen das Ergebnis selbst durch kleinere Erhöhungen oder