3. Die ausserordentlichen Kosten werden wettgeschlagen. Mitteilung an die Parteien. Abteilung Enteignungsgericht Präsident Gerichtsschreiber Dr. Ivo Corvini-Mohn Thomas Kürsteiner, MLaw Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, gerechnet seit Zustellung, beim Kantonsgericht Basel- Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofstrasse 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden.