Kursivdruck hinzugefügt]. Aus der systematischen Stellung von § 79 EntG und aus dessen Überschrift ergibt sich demnach, dass mit der Wendung «ausserhalb des Verfahrens» ausserhalb eines enteignungsgerichtlichen Verfahrens zur Festsetzung einer Enteignungsentschädigung gemeint ist. Die Tatbestandsvoraussetzung «nach Ein- N:\Enteignungsgericht\Internet\Rechtsprechung im Internet\Urteile Swisslex ab Mai 2015\nächste Meldung an Swisslex\2017-03-02_EntGer_1.docx -5-