Es wird verwiesen auf die Eingabe der Enteignerin vom 16. Februar 2017 (Protokollauszug der Gemeinderatssitzung vom 13. Februar 2017) sowie die Eingabe der Enteignerin vom 22. Februar 2017 (Kurzbrief) inklusive Beilagen und festgestellt, dass die Enteignerin den Präsidenten der Abteilung Enteignungsgericht des Steuer- und Enteignungsgerichts um Genehmigung der im kommunalen enteignungsrechtlichen Plangenehmigungsverfahren festgesetzten Enteignungsentschädigung für die Inanspruchnahme bzw. Enteignung von Parzelle Nr. 87 des Grundbuchs der Einwohnergemeinde A.____ ersucht.