Vorliegend hat der Gesuchsteller die Verfahrensvorschriften zum enteignungsrechtlichen Plangenehmigungsverfahren nicht eingehalten, weshalb er nicht über das Enteignungsrecht für die geplante Bushaltestelle verfügt. Das Gesuch um vorzeitige Besitzeinweisung ist aus diesen Gründen abzuweisen. - 17 - 3. Kosten