2.3.1 Mehrkosten Auf entsprechende Frage hin bezifferte der Gesuchsteller am Augenschein vom 17. Mai 2017 die auf das Gesamtprojekt entfallenden Kosten (inkl. Bushaltestelle) mit circa Fr. 7‘000‘000.00. Durch die Abweisung des Gesuches um vorzeitige Besitzeinweisung, könnte die Bushaltestelle wohl nicht in einem Zuge zusammen mit den restlichen Bauarbeiten realisiert werden, sondern müsste nachträglich in einem separaten Verfahren erstellt werden, gegebenenfalls nach der Durchführung eines ordentlichen Enteignungsverfahrens (bzw. eines enteignungsrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens; dazu später mehr).