Die Abweisung des Gesuchs um vorzeitige Besitzeinweisung hätte vorliegend lediglich zur Folge, dass die Bushaltestelle auf dem «Postplatz», zum jetzigen Zeitpunkt (d.h. im Mai 2017) nicht gebaut werden könnte. Mit anderen Worten würde der eigentliche «Postplatz» auch erneuert, wenn auf die Bushaltestelle verzichtet würde. Dem Umstand, dass sich die Gesuchsgegner vorliegend als einzige gegen das Projekt zur Wehr setzen, kommt damit deutlich geringeres Gewicht zu, als in den beiden obgenannten Fällen.