1.3 Rechtskraft Gemäss § 28 Abs. 5 EntG sind die Entscheide des Enteignungsgerichts, welche eine vorzeitige Besitzeinweisung zum Gegenstand haben, endgültig. Dies bedeutet, dass gegen den Entscheid des Enteignungsgerichts kein Rechtsmittel zur Verfügung steht. Der vorliegende Beschluss wurde den Parteien anlässlich der Hauptverhandlung vom 17. Mai 2017 mündlich eröffnet und ist damit sofort rechtskräftig geworden.