L. Am 11. April 2017 wurde der Fall der Kammer zur Beurteilung überwiesen sowie ein Augenschein und eine Parteiverhandlung angeordnet (vgl. Präsidialverfügung vom 11. April 2017). Gleichentags wurden die Parteien zur Hauptverhandlung vom 17. Mai 2017 vorgeladen (vgl. Vorladung vom 11. April 2017). -7- M. Mit Einschreiben vom 22. April 2017 liessen sich die Gesuchsgegner zum Gesuch um Bewilligung der vorzeitigen Besitzeinweisung vernehmen und beantragten dessen Abweisung. Mit Präsidialverfügung vom 25. April 2017 ging die Stellungnahme der Gesuchsgegner zur Kenntnisnahme an den Gesuchsteller.