I. Am 15. September 2015 stellte die BUD mit Entscheid Nr. 356 fest, dass (nunmehr) auch gegen den Teilabschnitt «Postplatz» des Bauprojekts «Gestaltung und Erneuerung Ortsdurchfahrt» keine unerledigten Einsprachen oder Beschwerden vorliegen und das Plangenehmigungsverfahren (nunmehr) auch für diesen Teilabschnitt abgeschlossen sei (vgl. Ziff. 1 des erwähnten Entscheids). In der Folge erklärte die BUD die Projektpläne bezüglich des genannten Teilabschnitts für rechtskräftig (vgl. Ziff. 2 des erwähnten Entscheids).