C. Mit (nicht eingeschriebenem) Schreiben vom 25. März 2014 informierte die «D.____ AG » die Gesuchsgegner darüber, dass das Tiefbauamt Basel-Landschaft (TBA) die Erneuerung der Ortsdurchfahrt in den Jahren 2015 und 2016 realisiere, und lud die Gesuchsgegner zu einer Besprechung der geplanten Änderungen im Bereich ihrer Parzelle Nr. 195 des Grundbuchs der Einwohnergemeinde X.____ auf den 1. April 2014 ein. Als Beilage erwähnt das genannte Schreiben ein Landerwerbsblatt vom 17. Februar 2014.