2.5 Terrainveränderungen Der Enteigner verlangt, dass festzustellen sei, dass für die bleibenden Terrainveränderungen der Parzelle Nr. 1023 des Grundbuchs der Einwohnergemeinde D.____ keine Entschädigung geschuldet ist. Er führt aus, dass aufgrund des Ausbaus des Rad- und Wanderwegs die strassenseitig bestehende Stützmauer der Parzelle Nr. 1023 abgebaut und durch eine neue Mauer ersetzt werde. Auf der Krone der Stützmauer werde eine Lärmschutzwand erstellt. Durch das Entfernen der bestehenden Stützmauer und das Erstellen der neuen Mauer komme es im Bereich von ca. 39 m zu Terrainveränderungen.