2.4 Vorübergehende Nutzung Der Enteigner macht geltend, dass für die vorübergehende Nutzung von 385 m² der Parzelle Nr. 1023 des Grundbuchs der Einwohnergemeinde D.____ keine Entschädigung geschuldet sei. Mit Eingabe vom 18. Oktober 2016 machen die Enteigneten demgegenüber eine Schadenersatzforderung in Höhe von Fr. 10‘000‘000.00 geltend.