im Jahr 2015 bei Fr. 385.00/m². Vorliegend rechtfertigt es sich, den Durchschnittspreis für Bauland in der Gemeinde D.____ um die Hälfte auf Fr. 180.00m/² zu reduzieren, dies unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Parzelle Nr. 1023 des Grundbuchs der Einwohnergemeinde D.____ – wie bereits mehrfach erwähnt – Nicht-Bauland ist, sie zwischen einer Kantonstrasse und einer Bahnlinie liegt und sie dementsprechend von starken Lärmimmissionen betroffen ist.