1 Bei den genannten Parzellen handelt es sich um klassische Landwirtschaftsflächen, welche wohl auch ausschliesslich landwirtschaftlich genutzt werden (können). entsprechend eine Besitzstandsgarantie in Bezug auf die Liegenschaft der Parzelle Nr. 1023 des Grundbuchs der Einwohnergemeinde D.____. Da die streitbetroffene Parzelle zu Wohnzwecken genutzt werden darf, ist bei der Festlegung der Enteignungsentschädigung von einem Durchschnittspreis für Bauland der Gemeinde D.____ auszugehen. Gemäss Statistik der Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft, Statistisches Amt, liegt der Durchschnittspreis für Bauland in der Gemeinde D.____ im Jahr 2015 bei Fr. 385.00/m².