Die Parzellen nördlich der streitbetroffenen Parzelle seien jedoch mit 80-90 Bodenpunkten bewertet worden. Bei einem durchschnittlichen Referenzpreis von CHF 5.30/m² bei 100 Bodenpunkten ergeben 80-90 Bodenpunkte Preise zwischen CHF 4.24/m² und CHF 4.77/m². Da die streitbetroffene Parzelle bereits überbaut sei und landwirtschaftlich nicht genutzt werde, rechtfertige es sich, den Betrag von CHF 4.24/m² auf CHF 4.20/² abzurunden. Dieser Preis liege auch im Durchschnitt der Landpreisstatistik des Hochbauamts. Für die in der Uferschutzzone liegenden 3 m² der streitbetroffenen Parzelle ist der Enteigner der Ansicht, dass keine Entschädigung geschuldet sei.