2.2 Formelle Enteignung Nachfolgend stellt sich zunächst die Frage, ob die von den Enteigneten geltend gemachte Entschädigungsforderung sachlich zu beurteilen ist. Sodann ist darüber zu befinden, ob eine Entschädigung für die formelle Enteignung einer Teilfläche von 90 m² der Parzelle Nr. 1023 des Grundbuchs der Einwohnergemeinde D.____ geschuldet ist und wenn ja, in welcher Höhe.