Am 15. Juli 2016 hat die BUD mit Entscheid Nr. 257 das abgekürzte Plangenehmigungsverfahren gemäss § 41 EntG mit Bezug auf die Parzelle Nr. 1023 des Grundbuchs der Einwohnergemeinde D.____ angeordnet. Die BUD hat die Enteigneten mit Einschreiben vom 19. Juli 2016 über die Anordnung des abgekürzten Plangenehmigungsverfahrens orientiert. Im erwähnten Schreiben wurden die Enteigneten darauf hingewiesen, dass durch das Bauprojekt «kombinierter Rad- und Wanderweg zwischen E.____ und D.___