Da schliesslich keine unerledigten Einsprachen mehr gegen die kantonale Nutzungsplanung für den kombinierten Rad- und Wanderweg vorgelegen hatten, erklärte die BUD die Projekt- bzw. Nutzungspläne mit Entscheid Nr. 375 vom 19. Oktober 2015 für rechtskräftig. Als Zwischenfazit ist damit festzuhalten, dass für den Bau der für die Enteignung Anlass gebenden Mittelinsel eine rechtskräftige Nutzungsplanung vorhanden ist.