Mit Präsidialverfügung vom 10. November 2016 wurde der Schriftenwechsel geschlossen und der Fall der Kammer zur Durchführung einer Hauptverhandlung (inklusive Augenschein) überwiesen. Mit Einschreiben vom 11. November 2016 wurden die Parteien zur Hauptverhandlung (inklusive Augenschein) vom 15. Dezember 2016 vorgeladen. I. Anlässlich der heutigen mit einem Augenschein verbundenen Hauptverhandlung halten die Parteien an ihren Begehren und Begründungen fest. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen eingegangen. Das Enteignungsgericht zieht in Erwägung: 1. Formelles 1.1 Prozessvoraussetzungen