Die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) hat die Enteigneten mit Einschreiben vom 14. April 2016 (versandt am 20. April 2016) darüber orientiert, dass in Bezug auf deren Parzelle Nr. 1023 des Grundbuchs D.____ das enteignungsrechtliche Plangenehmigungsverfahren nachgeholt werden müsse. Der Enteigner wies die Enteigneten darin auf die Gelegenheit der Einsprache innert 10 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens hin und forderte sie auf, innert derselben Frist ihre Entschädigungsforderungen anzumelden. Mit gleichem Einschreiben erhielten die Enteigneten das Landerwerbsblatt, den Werkplan sowie einen Auszug aus dem Werkplan. C.